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Antrag

Förderrahmen

Der Fonds „Auf Augenhöhe“ zeichnet sich durch ein sehr freilassendes Format aus. Deshalb verzichtet er bewusst auf enge Fristen, starre Förderkriterien sowie komplexe Formulare und eine umfassende Berichtspflicht. Stattdessen lässt er den Antragsteller*innen und ihren Förderpartner*innen viel (Frei-)Raum in der Ausgestaltung ihres zivilgesellschaftlichen Engagements. Wichtig ist für ihn lediglich der respektvolle und zugewandte Dialog zwischen Menschen. Solche Begegnungen auf Augenhöhe können ganz unterschiedlicher Natur sein, wie auch die „Fonds-Map“ zu den bisher geförderten Projekten zeigt. Förderfähig sind prinzipiell solche Initiativen, die eine breite Teilhabe an sozialen Prozessen ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten sichern und für eine kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit sorgen. Solche Ansätze schließen auch ehemalige Geflüchtete ein und können u. a. interkulturelle Trainings, ehrenamtliche Sprachkurse sowie Schulungen zu Rechtsfragen oder zum Demokratieverständnis umfassen. Nicht über den Fonds finanziert werden hingegen abrufbare Leistungen aus Bundesprogrammen bzw. kommunalen Angeboten, schulische Maßnahmen sowie Projekte, von denen keine nachhaltigen Effekte ausgehen. Weitere Förderkriterien können der Präambel (s. Antragsformular) entnommen werden.

Fördersumme und -häufigkeit

Jedes Projekt wird einmalig zweckgebunden und abhängig vom Bedarf mit 3.000 bis 5.000 Euro unterstützt. Bis zu zehn Prozent davon (höchstens 500 Euro) dürfen ohne Zweckbindung zur Deckung von Verwaltungskosten genutzt werden. Folgeanträge in Höhe von maximal 3.000 Euro sind grundsätzlich möglich, werden 2020 jedoch zugunsten der Förderanfragen neuer Initiativen hinten angestellt.

Antragsberechtigte

Zulässig sind Förderanfragen von Bürgerstiftungen aus ganz Deutschland, die ein Gütesiegel vom Bundesverband Deutscher Stiftungen tragen oder als gütesiegeltauglich eingestuft wurden (s. 10 Merkmale einer Bürgerstiftung). Sie können Anträge für eigene Projekte stellen oder eine Bewerbung stellvertretend für Partnerorganisationen vor Ort einreichen, deren Idee und Konzept sie unterstützen möchten. Eine solche Mittlerfunktion zwischen den lokalen Akteur*innen und dem Fonds dürfen in der Bundesrepublik Deutschland derzeit auch zwölf Houses of Resources einnehmen, mit denen die Software AG – Stiftung seit Frühjahr 2020 kooperiert. Wie die Bürgerstiftungen zeichnen sie den Antrag verantwortlich, haben jedoch keinerlei weitere Verpflichtungen.

Antragsformular

Das schlanke Antragsformular umfasst (inkl. Präambel zu den Förderkriterien) insgesamt vier Seiten, kann elektronisch oder von Hand ausgefüllt und per E-Mail eingereicht werden.
Hinweis: Anträge, die uns auf dem postalischen Weg erreichen, können nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge sind zu richten an:
astrid.schroeter@gls-treuhand.de

Bearbeitungszeiten

Nach Antragseingang und Vorliegen aller geforderten Unterlagen bzw. Nachweise wird in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen entschieden. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt zeitnah im Anschluss. Für die spätere Dokumentation gegenüber Geldgebern und Gesellschaft ist lediglich ein formloser Bericht erforderlich, der die Wirksamkeit des Projekts in Text und Bild veranschaulicht. Genaue Hinweise dazu erhalten Antragsteller*innen im Falle einer Förderung zusammen mit dem Zuwendungsschreiben von der GLS Treuhand. Sie ist für das komplette Antragsverfahren zuständig und verarbeitet personenbezogene Daten selbstverständlich gemäß der geltenden Datenschutz-Verordnung (s. dazu Website der GLS Treuhand).