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Häufige Fragen


Welche Maßnahmen und Projekte werden durch den Fonds gefördert?

Ziel des Fonds ist es, ohne enge Vorgaben bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete und Angekommene in Deutschland zu stärken. Das freilassende Format für mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft unterstützt eine große Vielfalt an Projekten, in denen sich Alteingesessene und Neudazugekommene z. B. über Kunst und Esskultur, Sport sowie über Medien begegnen: Dabei lässt es seinen Antragsteller*innen bzw. Projektpartner*innen bewusst (Frei-)Raum in der Ausgestaltung ihrer Initiativen, schließlich kennen sie die Bedarfe und Anforderungen vor Ort am besten. Diese können von Beratung und Begleitung in verschiedenen Bereichen bis hin zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen reichen sowie unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments umfassen. Die einzige inhaltliche Vorgabe: Im Mittelpunkt sollte stets ein respektvoller und zugewandter Umgang, d. h. ein ehrliches Für- und Miteinander auf Augenhöhe, stehen. In diesem Sinne förderfähig sind beispielsweise Konzepte, die eine breite Teilhabe an sozialen Prozessen ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten sichern und durch geeignetes Coaching oder Supervisionen für eine kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit sorgen. U. a. auch interkulturelle Trainings sowie Schulungen zu Rechtsfragen oder zum Demokratieverständnis haben Aussicht auf Unterstützung. Darüber hinaus fördert der Fonds Integrationsmaßnahmen, die bestehende Hilfsangebote sinnvoll ergänzen oder in Bereichen wirken, in denen staatliche Subventionen bzw. Regelleistungen nicht greifen. Nicht unterstützt werden können hingegen abrufbare Leistungen aus Bundesprogrammen bzw. kommunalen Angeboten sowie reine Sprachkurse, schulische Maßnahmen oder Kurzprojekte, von denen keine nachhaltigen Effekte ausgehen.


Wer kann Förderanträge stellen?

Zulässig sind Förderanfragen von Bürgerstiftungen aus ganz Deutschland, die ein Gütesiegel vom Bundesverband Deutscher Stiftungen tragen oder als gütesiegeltauglich eingestuft wurden. Sie können Anträge für eigene Projekte stellen oder eine Bewerbung stellvertretend für Partnerorganisationen vor Ort einreichen, deren Idee und Konzept sie unterstützen möchten. Eine solche Mittlerfunktion zwischen den lokalen Akteur*innen und dem Fonds dürfen in der Bundesrepublik Deutschland derzeit auch zwölf Houses of Resources einnehmen, mit denen die Software AG – Stiftung seit Frühjahr 2020 kooperiert. Wie die Bürgerstiftungen zeichnen sie den Antrag verantwortlich, haben jedoch keinerlei weitere Verpflichtungen.


Wie hoch ist die Fördersumme?

Jedes bewilligte Projekt wird zweckgebunden und je nach Bedarf mit maximal 3.000 bis 5.000 Euro unterstützt. Bis zu zehn Prozent der Fördersumme (höchstens 500 Euro) dürfen zur Deckung von Verwaltungskosten genutzt werden. Nicht verausgabte Mittel sind zurückzuzahlen.


Wo und wie kann man sich um Förderung bewerben?

Auf der Fonds-Website steht im Bereich „Anträge“ ein Formular mit Checkliste zum Download bereit. Es kann elektronisch ausgefüllt und zusammen mit den übrigen Unterlagen per E-Mail an antragswesen@gls-treuhand.de gesendet werden. Förderanträge auf dem Postweg sind an die folgende Adresse zu richten:
GLS Treuhand e.V., „Fonds Auf Augenhöhe“, Antragsmanagement, 44774 Bochum.


Gibt es nur eine einmalige Förderung oder kann man sich auch mehrmals bewerben?

Antragsteller dürfen sich unter folgenden Voraussetzungen mehrfach um Unterstützung bemühen:

a) Sie stellen einen Antrag für ein neues Projekt (in Kooperation mit derselben oder einer anderen Partnerorganisation).

b) Eine bereits durch den Fonds geförderte Maßnahme hat sich als besonders wirksam erwiesen. In diesem Fall ist seit September 2021 nur noch ein Folgeantrag (in Höhe von max. 3.000 Euro) zulässig, da die Fondsgelder als Anschub- und nicht als Dauerfinanzierung gedacht sind. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die aktuell vorhandenen Mittel behalten sich die für den Fonds Verantwortlichen jedoch vor, Folgeanträge zugunsten von Erstanträgen neuer Initiativen nicht zu berücksichtigen.


Müssen bestimmte Fristen bei der Antragstellung eingehalten werden?

Fördergesuche können jederzeit eingereicht werden. Feste Fristen und Termine für die Antragstellung gibt es nicht.


Wie lange dauert es, bis über Förderanträge entschieden wird?

Bei Vorliegen aller geforderten Unterlagen und Nachweise fallen Förderentscheidungen in der Regel sechs bis acht Wochen nach Antragseingang. Die Gelder werden im Anschluss zeitnah ausgezahlt.


Ist die Förderung mit einer umfassenden Berichtspflicht verbunden?

Zum schlanken Antragsverfahren des Fonds gehört der konsequente Verzicht auf aufwendige Berichtspflichten. Für die Dokumentation gegenüber Geldgebern und Gesellschaft ist lediglich ein formloser Bericht erforderlich, der die Wirksamkeit des Projekts in Text und Bild veranschaulicht. Genaue Hinweise dazu erhalten Sie im Falle einer Förderung zusammen mit dem Zuwendungsschreiben von der GLS Treuhand.


Wie werden personenbezogene Daten im Rahmen der Antragstellung verarbeitet?

Die GLS Treuhand wurde von der Software AG – Stiftung mit dem kompletten Antragsmanagement für den Fonds beauftragt. Von der Antragsannahme bis zum Projektabschluss ist es deshalb ihre Aufgabe, eine DSGVO-konforme Kommunikation mit den Antragsteller*innen des Fonds sicherzustellen. Dabei nimmt sie das Thema „Datenschutz und Informationssicherheit“ sehr ernst und hat die wichtigsten Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten hier zusammengestellt.


Wer steht als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung?

Anfragen zum Antragsverfahren beantwortet Astrid Schröter (Tel. +49 234 5797 5227; astrid.schroeter@gls-treuhand.de) von der GLS Treuhand, finanzielle und ideelle Partner können sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an Andreas Rebmann (Tel. +49 6151 91665 150; a.rebmann@sagst.de) wenden. Weitere Ansprechpartner*innen können über die Map zum Fonds ausfindig gemacht werden. Hier sind alle bisher geförderten Initiativen sowie die beteiligten Bürgerstiftungen und kooperierenden Houses of Resources (weitere Standorte) aufgeführt. Eine Übersicht aller Bürgerstiftungen mit Gütesiegel bzw. Gütesiegeltauglichkeit hat das Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands hier veröffentlicht.